Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich ZSAV – Antwort Anhörungsverfahren Die Konferenz Hochschuldozierende Schweiz begrüsst den vorliegenden Entwurf, der die notwendige Basis für die gemeinsame Gestaltung der Hochschullandschaft durch die Kantone und den Bund legt (Artikel 6, Absätze 1-3 HFKG) und zu Artikel 6, Absatz 4 HFKG in gebotener Kürze detaillierte Bestimmungen festlegt. Aus unserer Sicht wollen wir vor allem auf die nicht sehr genau festgelegten Regeln zur Informationspflicht und ‑berechtigung eingehen.
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